Dieses Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende in den Einwohnerdiensten, die sich mit den grundsätzlichsten Sachverhalten des Melderechts vertraut machen und diese anhand von konkreten Beispielen üben möchten.
Die Teilnehmenden sollen nach diesem Seminar die Rechtsgrundlagen des Melderechts bei den verschiedenen Fallkonstellationen des melderechtlichen Alltags anwenden können.
Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt Winterthur / 1. Vizepräsident des Bezirksrates Winterthur
Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)
09.00 – 09.45 Rechtsgrundlagen des Melderechts
• Bundesverfassung und Registerharmonisierungsgesetz
• Das Kantonale Melderecht
09.45 – 10.15 Kaffepause
10.15 – 12.00 Niederlassung und Aufenthalt
• Die Begriffe Niederlassung und Aufenthalt
• Wann Niederlassung - Wann Aufenthalt?
• Die Bedeutung des ZGB bei der Bestimmung des Wohnsitzes
12.00 – 13.15 Mittagessen
13.15 – 14.30 Spezialdomizile
• Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
• Fahrende, Schausteller, Weltenbummler
• Kollektivhaushalte mit und ohne Meldepflicht
• Abgeleitete Wohnsitze (Unmündige, Bevormundete, Umfassend Verbeiständete)
14.30 – 14.45 Biopause
14.45 - 15.30 Datenschutz
• Auskunftserteilung mit und ohne Angabe eines besonderen Interesses
• Adresssperre und deren Durchbrechung
15.30 - 16.00 Gemeinsamer Streifzug durch das kantonale Gesetz über das Melderecht
16.00 - 16.15 Seminarauswertung und Abschluss
Winterthur: | 24. Januar 2020 | Haus im Inneren Lind (SG, TG, SH, ZH) | |
Sissach: | 20. Februar 2020 | Landwirtschaftliche Schule Ebenrain (BS, BL, SO, AG) | |
Walenstadt: | 26. Februar 2020 | Hotel Seehof (SG, GL, GR, ZH) | |
Luzern: | 30. April 2020 | Hotel Waldstätterhof (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR) | |
Brig: | 7. Mai 2020 | Haus Schönstatt (VS, BE) | |
Olten: | 8. Mai 2020 | Hotel Arte (SO, AG, BE, BL, BS, FR) |
475 Franken pro Teilnehmer/in
Die Kosten beinhalten Seminarkosten, Dokumentation und Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen)
430 Franken pro Teilnehmer/in
für VSED-Mitgliedgemeinden
375 Franken pro Teilnehmer/in
bei mehreren Anmeldungen pro Gemeinde
Bei einer Abmeldung innert 3 Wochen vor dem Kurs werden für den Organisationsaufwand 200 Franken in Rechnung gestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Pro Seminar können maximal 20 Teilnehmende berücksichtigt werden.
Haus im Inneren Lind
Rütimann Rechtsanwälte
Lindstrasse 6
Postfach 2223
8401 Winterthur
Tel. 052 269 11 00
Fax 052 269 11 09
E-Mail: kanzleilind.team
Website: www.lind.team